2G-Plus im Linus

Das bedeutet, dass der Zutritt in unser Freizeitbad, die Sauna und den Wellnessbereich nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich ist. Darüber hinaus ist ein offizieller negativer Test vorzuweisen.

Was für ein Testergebnis wird benötigt?

Für das Linus Lingen werden folgende negative Test-Nachweise akzeptiert:

  • PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden)
  • PoC-Antigen-Test/Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden)
    • von testenden Einrichtigungen (bspw. Testzentren, Apotheken)
    • von einer offiziell kontrollierenden Person (bspw. Arbeitgeber)

Eine umfassende Übersicht über die Schnelltestzentren in Lingen finden Sie auf der Seite der Stadt Lingen: https://www.lingen.de/politik-rathaus-service/corona/testzentren/testzentren.html

Für wen gilt die 2G-PLUS Regel?

Die 2G-PLUS Regel gilt grundsätzlich für alle Besucher:innen. 

Ausnahmen:

  • Alle Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der 2G-Regel befreit. Das Alter muss im Zweifelsfall mit einem geeigneten Nachweis belegt werden.
  • Personen, die sich aufgrund einer medizinischen Indikation nicht impfen lassen können und dies per ärztlichem Attest nachweisen können, erhalten ebenfalls Zutritt. Diese Personen benötigen außerdem einen offiziellen negativen PoC-Antigen-Test.

Neue Ausnahmeregelung ab dem 04.12.2021

Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben, sind ab Samstag, dem 04.12., von der Testpflicht beim Besuch von Einrichtungen, Betrieben und Veranstaltungen, für die derzeit die 2G-PLUS Regelung gilt, befreit. Dies gilt auch für das Linus Lingen. 

Als Auffrischungsimpfung zählt:

  • die dritte Impfung - die Befreiung von der Testpflicht gilt unmittelbar ab dem Zeitpunkt der erfolgten Auffrischungsimpfung
  • die zweite Impfung bei Geimpften mit Johnson&Johnson
  • die zweite Impfung bei Genesenen 

Für den Nachweis über die Auffrischungsimpfung kann neben dem digitalen Impfzertifikat auch der gelbe Impfpass (im Original) verwendet werden.

Das Tragen einer FFP2-Maske ist in vielen Bereichen Pflicht.

Es gilt: Abstand - Hygiene - FFP2-Maske

Kontrollstation im Eingangsbereich

Das Linus ist dazu angehalten, die im Rahmen der 2G-Regel geltende Nachweispflicht zu kontrollieren. Entsprechend hat das Linus eine Kontrollstation im Eingangsbereich eingerichtet. Die Gäste werden gebeten, einzeln einzutreten und den entsprechenden Nachweis vorzulegen. Eine Ampel zeigt an, wann der nächste Gast eintreten kann. Ohne einen entsprechenden Nachweis kann leider kein Eintritt gewährt werden.

Gästeregistrierung erforderlich

Das Linus ist lt. Verordnung dazu verpflichtet, alle Gäste zu registrieren. Die Registrierung erfolgt an der Kasse mithilfe der Luca-App. Sollten Gäste die App nicht auf dem Handy installiert haben, ist die Registrieumg handschriftlich in einem Kontaktdatenerhebungsbogen möglich.

Die Besucher können den Kontaktdatenerhebungsbogen schon zu Hause ausdrucken und diesen ausgefüllt mitbringen. Der Datenerhebungsbogen steht hier auf der Website als Download zur Verfügung.

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